Der dritte Abschnitt des Ferkeltaxenradwegs beginnt am ehemaligen Bahnhof Erxleben/Uhrsleben. Hier treffen nicht nur Abschnitt 2 und 3 aufeinander. Es werden auch die Zubringer-Radwege aus Uhrsleben (Abschnitt 2a) und nach Erxleben (Abschnitt 2b) am ehemaligen Bahnhofsgelände eingebunden. Östlich unseres Radwegs hat die Spedition Ohrdorf ihr Betriebsgelände. Westlich befindet sich das Firmengelände von Raiffeisen. Als erstes wird die Landesstraße 25 überquert. Der Radweg folgt nun einer langgestreckten Rechtskurve. Nordwestlich sieht man Erxleben liegen. Im Vordergrund das Gewerbegebiet und darüber thront der Hausmannsturm. Der ehemalige Bahndamm befindet sich auf dem gesamten Abschnitt auf nahezu gleichem Höhenniveau mit der Umgebung. Prägende Einschnitte und Dämme sind nicht zu finden. Es fehlt dadurch häufig an Randbewuchs, was aber zumindest einen guten Blick in die Landschaft ermöglicht. Am Ende der Kurve kreuzt ein Feldweg. Folgten wir ihm Richtung Süden, kämen wir zurück nach Uhrsleben. Nutzten wir ihn nach Norden erreichen wir die Bundesstraße 1 und im weiteren Verlauf die Anlage des Schützenvereins Erxleben. Unser Radweg führt uns nun in gerader Linie weiter und nähert sich stetig der bald parallel laufenden Bundesstraße 1 an. Wir überqueren die Elbe-Weser-Wasserscheide. Im Bereich der sogenannten Brumbyer Heide kreuzt dann die Bundesstraße 1 den Radweg. Der Radweg verlässt kurz danach die Gemarkung der Gemeinde Erxleben am Ende des nördlich angrenzenden kleinen Wäldchens und strebt der B245 entgegen. In nördlicher Richtung erkennen wir die Biogasanlage. Nach Überquerung der B245 befahren wir das Gelände des ehemaligen Haltepunktes Brumby/Emden. Es sind jetzt nur noch wenige hundert Meter bis unser Radweg hinter Brumby auf den Holunderradweg stößt. Hier endet der 3. Abschnitt. Folgen wir dem Holunderradweg nach Süden erreichen wir Brumby und im weiteren Verlauf Groppendorf (hier steht an einem Rastplatz eine E-Bike-Ladestation). In Richtung Nordgermersleben verlaufen Holunderradweg und Ferkeltaxenradweg anschließend ein Stück gemeinsam (Siehe Abschnitt 4a).
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